Behandlungskosten


 

Erstgespräch

  • Kostenfreies telefonisches Erstgespräch von 15-minütiger Dauer

 

Behandlungskosten 

  • 100 € pro 60 Minuten
  • 25 € pro angefangene 15 Minuten
  • Telefonate 25 € pro angefangene 15 Minuten
  • Lesen und Beantworten einer Mail 25 €

 

 

 

Kostenübernahme

 

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Da dieses seit 1985 nicht mehr angepasst wurde, ist es mir nicht möglich die dort festgesetzten Beträge zu übernehmen.

 

Meine Beträge weichen von den aufgeführten nach oben ab und sind unabhängig von eventueller Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfen zu erstatten.

 

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Kassen teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkassen. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Erstattungssicherheit besteht nicht. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

 

Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Bitte beachten Sie

 

Da ich eine Bestellpraxis führe sind Ihre Termine ausschließlich für Sie bestimmt.

 

Im Falle einer Verhinderung bitte ich Sie, spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, da ich Ihnen sonst 50% Ausfallhonorar berechne.